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Warum ERP gescheitert ist: Kein Gesetz im Kern

ERP-Systeme sind nicht gescheitert, weil ihnen Funktionen fehlten. Sie sind gescheitert, weil ihnen Gesetz fehlte.
Version 1.0.0 — Ratifiziert

ERP-Systeme sind nicht gescheitert, weil ihnen Funktionen fehlten.
Sie sind gescheitert, weil ihnen Gesetz fehlte.

Von Anfang an wurde ERP als Funktionssammlung entworfen,
nicht als gesetzlich geregeltes Ausführungssystem.

I. Die ursprüngliche Annahme

ERP ging davon aus, dass sich geschäftliche Realität in Modulen abbilden lässt.

Finanzen.
Einkauf.
Vertrieb.
Lager.
Personal.

Jedes Modul implementierte eigene Regeln, Prüfungen und Ausnahmen.

Es gab keine zentrale Autorität.
Nur Koexistenz.

II. Fragmentierte Autorität

In ERP-Systemen ist Autorität über Module verteilt.

Jedes Modul:

Wenn Module interagieren,
existiert kein übergeordnetes Gesetz.

Konflikte werden prozedural gelöst, nicht verfassungsmäßig.

III. Prozedurales Flickwerk

Bei Inkonsistenzen reagieren ERP-Systeme mit Verfahren:

Diese Verfahren stellen Wahrheit nicht wieder her.
Sie verdecken Abweichungen.

Das System funktioniert weiter,
doch die Realität ist nicht mehr eindeutig.

IV. Fehlender Determinismus

ERP-Systeme können keinen Determinismus garantieren.

Dieselbe Geschäftshandlung, ausgeführt:

kann zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.

Das ist kein Fehler.
Es ist strukturell bedingt.

V. Audit als Nachgedanke

ERP behandelt Audit als Reporting-Thema.

Logs werden ergänzt.
Tabellen archiviert.
Snapshots erstellt.

Doch die Ausführung selbst ist nicht auditierbar.

Ein Prüfer sieht was passiert ist,
kann aber nicht beweisen warum
oder ob es wieder passieren würde.

VI. Der fehlende Kern

ERP besitzt keinen gesetzlichen Kern.

Es gibt keinen:

Ohne gesetzmäßigen Kern
wird jedes Modul souverän.

Souveräne kollidieren.
Realität zerfällt.

VII. Endgültige Schlussfolgerung

ERP hat sich nicht entwickelt.
Es hat angesammelt.

Akkumulation ohne Gesetz führt zum Zusammenbruch.

Keine Erweiterung, Integration oder Refaktorisierung
kann nachträglich Gesetz einführen.

Ein gesetzlicher Kern muss von Anfang an existieren,
oder er kann niemals existieren.

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